
Staatlich gefördertes Hilfsprogramm zur Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 1.736 DM gefördert werden. In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermö...
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https://www.investmentfonds.de/glossar_Vermoegenswirksame_Leistungen.html
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